Kosten der Kinderwunschbehandlung
Vor Beginn der Therapie sollte einen Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Kasse bzw. der privaten Versicherung/der Beihilfe gestellt werden. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und unterstützen Sie bei der Erlangung der höchstmöglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. Versicherung.
Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen bei Kinderwunschbehandlung:
Die Krankenkassen übernehmen 50% der Behandlungskosten bei:
- Maximal 8 Inseminationen im Spontanzyklus
- Maximal 3 Inseminationen im stimulierten Zyklus
- Und max. 3 IVF-Therapien oder 3 ICSI-Therapien.
Folgende Voraussetzungen sind zwingend:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
- Es darf keine Eileiter,- oder Samenleiterunterbindung („Sterilisation“) bestehen.
- Es werden ausschließlich Ei,- und Samenzellen des Ehepaares verwendet.
Wenn das gesetzlich versicherte Paar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss es die gesamten Kosten der Behandlung selber tragen („Selbstzahler“).
Selbstverständlich erfüllt unsere Praxis alle berufsrechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchführen zu können.
Private Krankenversicherung:
Die Kostenübernahme für Reproduktionsmedizin durch private Versicherungen kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. In der Regel bieten einige private Krankenversicherungen Deckung für Reproduktionsmedizinische Behandlungen wie In-vitro-Fertilisation (IVF,ICSI) oder Insemination an. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge Ihrer privaten Versicherungspolice zu überprüfen.
Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice: Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch oder kontaktieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft, um herauszufinden, ob Reproduktionsmedizinleistungen abgedeckt sind.
2. Informieren Sie sich über Einschränkungen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen und Einschränkungen verstehen, die für die Kostenübernahme gelten könnten. Einige Versicherungen haben bestimmte Altersgrenzen oder andere Voraussetzungen.
3. Erkundigen Sie sich nach Vorabgenehmigung: Möglicherweise müssen Sie vor Beginn der Behandlung eine Genehmigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft einholen.
4. Klären Sie die Kostenbeteiligung: Finden Sie heraus, wie viel Ihre Versicherung für Reproduktionsmedizin abdeckt, und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherungsbedingungen ändern können, und es ist wichtig, aktuelle Informationen von Ihrer Versicherungsgesellschaft einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie gut informierte Entscheidungen treffen.
Sie bekommen Selbstverständlich einen Kostenvoranschlag von uns mit, den sie dann bei Ihrer Privatkrankenkasse Genehmigen lassen können.